Das EEW-Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung“ ist ein eigenständiges Modul der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die ihre betrieblichen Anlagen gezielt gegen energie- und ressourceneffizientere Neuanlagen austauschen möchten. Die Basisförderung ist technologiegebunden: Förderfähig sind ausschließlich Anlagen und Komponenten aus einer fest vorgegebenen Kategorienliste, deren Ersatz zu einer jährlichen Endenergieeinsparung von mindestens 15 % führt. Damit erhalten Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Institutionen eine unkomplizierte Möglichkeit, gezielt bestimmte Technik effizient und klimafreundlich zu modernisieren.
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Spritzgießmaschinen
- Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen
- Kinoprojektoren
- Handgeführte elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Eine Förderung ist möglich für alle Unternehmen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind und die Voraussetzungen erfüllen. Die Fördersumme beträgt bis zu 15 % der Investitionskosten, maximal 20 Millionen Euro pro Vorhaben, und ist auch im Rahmen eines KfW-Kredits mit Tilgungszuschuss erhältlich. Die Antragstellung erfolgt laufend online beim BAFA und muss vor Begin der Maßnahme erfolgen. So unterstützt das Modul 4 gezielt die strukturierte Modernisierung wichtiger Prozess- und Produktionsanlagen in den Bereichen Industrie, Gewerbe und weitere förderfähige Sektoren.









