Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland den Umgang mit Verpackungen, um Abfälle zu vermeiden, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Es setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in nationales Recht um und gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen – also befüllen, importieren oder verkaufen.

Das Hauptziel des Verpackungsgesetzes ist es, den Umweltschutz und die Ressourcenschonung zu verbessern, indem Verpackungsabfälle verringert, wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden. Hersteller und Vertreiber übernehmen damit eine Produktverantwortung für ihre Verpackungen – von der Herstellung bis zur Entsorgung.

Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer

Unternehmen, die verpackte Waren vertreiben, sind verpflichtet:

  1. Registrierungspflicht:
    Bevor eine Verpackung in Verkehr gebracht wird, muss sich das Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlichen Register LUCID registrieren. Ohne Registrierung dürfen keine verpackten Produkte verkauft werden.

  2. Systembeteiligungspflicht:
    Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen (z. B. Produktverpackungen, Versandverpackungen), müssen an einem dualen System beteiligt werden. Dieses System sorgt für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen über die bekannten Sammelsysteme (z. B. „Gelber Sack“, Altglascontainer, Altpapiertonne).

  3. Datenmeldepflicht:
    Hersteller müssen regelmäßig Angaben zu Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen an das Verpackungsregister übermitteln – sowohl an die ZSVR als auch an das jeweilige duale System.

  4. Nachweis- und Dokumentationspflicht:
    Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Entsorgung ihrer Verpackungen nachvollziehbar belegen können. Dazu gehören Jahresabschlussmeldungen und gegebenenfalls Prüfberichte.

  5. Kennzeichnungs- und Informationspflicht:
    Verpackungen sollen so gestaltet und gekennzeichnet werden, dass sie umweltverträglich und recyclingfähig sind. Zudem sind Unternehmen angehalten, ihre Kundinnen und Kunden über die richtige Entsorgung der Verpackungen zu informieren.

Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher

Auch Verbraucher spielen eine Rolle: Sie sind verpflichtet, resteentleerte Verpackungen getrennt zu entsorgen, also z. B. Glas, Papier, Kunststoffe und Metalle in die jeweiligen Sammelsysteme zu geben. So wird das Recycling ermöglicht und der Kreislauf geschlossen.

KreislaufwirtschaftRessourceneffizienz
Gültigkeitsbereich: Deutschland

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