Interreg VI B: Ostseeraum

Förderart: Zuschuss
Fördergegenstand: CO₂, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Gewässerschutz, Kreislaufwirtschaft, Materialeffizienz, Mobilität, Naturschutz, Ressourceneffizienz, Verwertung, Wasser, Wasserbewirtschaftung, Wassermanagement
Fördergebiet: Europäische Union
Antragsberechtigte: KMU, Konzerne, Öffentliche Institutionen, Start-ups, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Förderquote: 80 Prozent

Details

Interreg VI B: Ostseeraum (Interreg Baltic Sea Region) ist ein transnationales EU‑Förderprogramm, das Projekte unterstützt, mit denen Länder rund um die Ostsee gemeinsam Lösungen für Klima-, Umwelt-, Energie- und Strukturwandel entwickeln. Der Programmraum umfasst neben Deutschland u. a. Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden und Norwegen und fördert Partnerschaften aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die gemeinsam Strategien, Pilotmaßnahmen und kleine Investitionen umsetzen.

Inhaltlich konzentriert sich das Programm auf vier Prioritäten: „Innovative societies“ fördert Forschung, Innovation, Digitalisierung und die Einbindung von KMU in transnationale Innovationsprojekte. „Water-smart societies“ adressiert nachhaltige Wasserwirtschaft, Gewässerschutz und Klimaanpassung im Wasserbereich sowie die Entwicklung einer widerstandsfähigen Blauen Wirtschaft. Unter „Climate-neutral societies“ werden Projekte unterstützt, die Emissionen reduzieren, Energieeffizienz und erneuerbare Energien stärken, grüne Industriegebiete entwickeln oder nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrslösungen im Ostseeraum erproben. Die Priorität „Cooperation governance“ verbessert die Zusammenarbeit in der Region, etwa durch Projektplattformen und die Umsetzung der EU-Ostseestrategie.

Förderfähig sind vor allem Personalkosten, Reisen, Veranstaltungen, externe Expertise, Ausrüstung und begrenzte Investitionen in Pilotmaßnahmen; die Förderung erfolgt transnational in sogenannten Core Projects und Small Projects. Der EU-Kofinanzierungssatz ist attraktiv: Partner aus EU-Mitgliedstaaten können bis zu 80% der förderfähigen Kosten aus EFRE-Mitteln erhalten, während die verbleibenden 20% aus Eigen- oder nationalen Mitteln stammen müssen. Antragsberechtigt sind transnationale Konsortien mit mindestens drei Partnern aus drei Ländern des Programmraums, darunter Städte und Regionen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen (einschließlich KMU und Start-ups) sowie Vereine und andere gemeinnützige Organisationen. Das Programm läuft bis 2027, und die Programmstelle veröffentlicht regelmäßig neue Calls mit Fristen für Core- und Small-Project-Anträge.

Fördergeber: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE (EFRE)
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