Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie

Förderart: Zuschuss
Fördergegenstand: Anlagenbau, Anlagentechnik, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Herstellungsprozess, Machbarkeitsuntersuchungen, Materialeffizienz, Produkte, Produktionsanlagen, Produktnutzung, Ressourceneffizienz, Verwertung
Fördergebiet: Deutschland
Antragsberechtigte: KMU, Konzerne, Öffentliche Institutionen, Start-ups, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Fördersumme: 25.000.000 Euro

Details

Die „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster“ unterstützt Unternehmen dabei, biobasierte Produkte und Verfahren aus der Entwicklung in die industrielle Anwendung zu überführen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die fossile Rohstoffe durch nachhaltig verfügbare biogene Rohstoffe ersetzen, Verfahren skalieren und neue industrielle Wertschöpfungsketten aufbauen. Ziel ist es, die Ressourceneffizienz zu steigern, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die industrielle Bioökonomie in Deutschland dauerhaft zu stärken.

Das Programm gliedert sich in vier Förderbausteine: Baustein A unterstützt die Weiterentwicklung und praxisnahe Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren in Mehrzweck-Demonstrationsanlagen. Baustein B fördert die Planung von Demonstrationsanlagen, während Baustein C Investitionen in den Bau und die Nutzung von Demonstrationsanlagen für konkrete biobasierte Verfahren adressiert. Baustein D dient dem Aufbau und Betrieb regionaler Innovationscluster, die Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Rohstofflieferanten und weitere Akteure entlang regionaler Bioökonomie-Wertschöpfungsketten vernetzen.

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups sowie weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere geeignete Organisationen können sich – je nach Förderbaustein – als Verbundpartner oder im Rahmen regionaler Innovationscluster beteiligen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann je nach Baustein, Vorhabenart und Unternehmensgröße variieren. Bei Forschungs- und Entwicklungs- sowie Planungsprojekten sind höhere Förderquoten für KMU möglich; für Investitionen in Demonstrationsanlagen gelten gesonderte beihilferechtliche Vorgaben.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst ist eine Projektskizze beim VDI Technologiezentrum einzureichen; nach positiver Bewertung werden Antragstellende zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Für die Bausteine A, B und D sind Skizzen seit 2026 jeweils zum 15. April und 15. Oktober vorgesehen; für Baustein C gilt ausschließlich der jährliche Stichtag 15. Oktober. Da die Vorlagefristen nicht zwingend als Ausschlussfristen gelten, können später eingereichte Skizzen zwar berücksichtigt werden, eine zeitnahe Einreichung zu den regulären Stichtagen ist jedoch empfehlenswert. Die Förderrichtlinie ist derzeit bis zum 30. Juni 2027 befristet. Skizzen können zu den vorgesehenen Stichtagen eingereicht werden, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und möglicher Änderungen der Förderrichtlinie.

Fördergeber: VDI/VDE IT GmbH ()
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAV)
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