Die Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern in Deutschland richtet sich insbesondere an Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, um nachhaltige Mobilität und emissionsfreien Gütertransport in Städten und Betrieben zu stärken. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können seit 2024 Zuschüsse beantragt werden, die bis zu 25 % der Anschaffungskosten abdecken – maximal jedoch 3.500 € pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Dies macht die Anschaffung großer, leistungsfähiger Lastenräder, die vor allem für Lieferverkehre, Handwerksbetriebe oder Dienstleister gedacht sind, deutlich attraktiver.
Damit ein E-Lastenrad oder ein Anhänger gefördert wird, muss es fabrikneu, serienmäßig hergestellt und für den Transport von Gütern ausgelegt sein – etwa durch spezielle Aufbauten, Ladeflächen oder Boxen. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt mindestens 170 kg, der Elektromotor darf maximal 250 Watt leisten und die Motorunterstützung muss bei 25 km/h enden. Die Antragstellung ist nur vor dem Kauf möglich; bereits bestellte oder erhaltene Fahrzeuge können nicht mehr nachträglich gefördert werden. Benötigt werden unter anderem ein Angebot, eine Projektbeschreibung, der Nachweis der gewerblichen Tätigkeit und gegebenenfalls ein Produktdatenblatt.
Das BAFA-Programm läuft mindestens bis 2027, sodass Unternehmen und Freiberufler langfristig von der Prämie profitieren können. Die Förderung ist bundesweit einheitlich geregelt und richtet sich gezielt an Betriebe – Privatpersonen sind bei der Bundesförderung nicht antragsberechtigt. In Hamburg und anderen Städten gab es zudem landesspezifische Programme, die jedoch aktuell meist nur für Gewerbe offen sind und teils eigene Fördersätze bieten.
Ziel ist es, innerstädtische Transporte nachhaltiger, leiser und platzsparender zu machen sowie den Umstieg auf Alternativen zum Auto leichter zu ermöglichen. Jedes geförderte E-Lastenrad oder jeder Anhänger muss innerhalb Deutschlands betrieben und mindestens drei Jahre genutzt werden; eine vorzeitige Stilllegung kann zum Wegfall der Förderung führen. Mit bereits mehr als 10.000 geförderten E-Lastenrädern deutschlandweit zeigt sich der große Erfolg der Maßnahme für Klimaschutz und modernen Wirtschaftsverkehr.









