Die FuelEU Maritime-Verordnung (EU) 2023/1805 ist Teil des europäischen Fit-for-55-Pakets und zielt darauf ab, den Seeverkehr schrittweise zu dekarbonisieren. Sie verpflichtet Schiffe und Betreiber, den Treibhausgasausstoß (THG) ihrer Energieversorgung deutlich zu senken und fördert den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Verordnung für alle Schiffe über 5.000 Bruttotonnen, die EU-Häfen anlaufen – unabhängig von ihrer Flagge. Die zulässige Treibhausgasintensität des eingesetzten Energieverbrauchs muss gegenüber dem Durchschnitt von 2020 kontinuierlich sinken: um 2 % bis 2025, 6 % bis 2030, 14,5 % bis 2035, 31 % bis 2040, 62 % bis 2045 und schließlich 80 % bis 2050. Dabei werden nicht nur CO₂, sondern auch Methan und Lachgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus der Kraftstoffe berücksichtigt („well-to-wake“-Ansatz).
Zur Verringerung der Luftverschmutzung in Häfen müssen Passagier- und Containerschiffe ab 2030 in bestimmten EU-Häfen und ab 2035 in allen Häfen mit entsprechender Infrastruktur Landstrom oder eine gleichwertige emissionsfreie Energiequelle nutzen.
Die Verordnung verfolgt einen technologieoffenen Ansatz, der Innovationen ermöglicht und Reedereien die Wahl lässt, welche nachhaltigen Kraftstoffe oder Energietechnologien sie einsetzen. Sie enthält zudem Flexibilitätsmechanismen, um unterschiedliche Schiffstypen und Betriebsprofile zu berücksichtigen und frühe Investitionen in klimafreundliche Technologien zu belohnen.
Mit FuelEU Maritime schafft die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen, der Innovation und Investitionen in saubere maritime Energie fördert, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und den Weg zu einer klimaneutralen europäischen Schifffahrt ebnet.









