Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) ist das zentrale Klimaschutzinstrument der Freien und Hansestadt Hamburg. Es regelt verbindlich die Ziele und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur nachhaltigen Entwicklung in Hamburg. Das Gesetz wurde zuletzt zum 1. Januar 2024 novelliert und ist in dieser Fassung aktuell gültig.
Das HmbKliSchG gibt vor, die Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu senken und strebt Klimaneutralität in Hamburg spätestens bis 2045 an. Dazu legt das Gesetz jährlich überprüfte, aber verbindliche Ziele und Maßnahmen in Bereichen wie Energie, Bauwesen, Verkehr und öffentliche Infrastruktur fest. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Neubauten müssen seit 2023 mit Photovoltaik ausgestattet werden, ab 2024 gilt diese Pflicht auch für sanierte Bestandsdächer (mindestens 30 % der Dachfläche). Für öffentliche Gebäude werden die Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Baustoffe und erneuerbarer Energien erhöht. Ab 2027 müssen Neubauten eine kombinierte Solargründachlösung realisieren, die Photovoltaik und Dachbegrünung verbindet.
Zusätzlich werden Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität und der Ausbau der Wasserstoffversorgung gestärkt. Für Stellplatzanlagen gilt ab 2024: Wenn mehr als 35 Plätze neu entstehen oder erheblich ausgebaut werden, muss mindestens 40 % der geeigneten Fläche mit Photovoltaikanlagen versehen werden.
Das Gesetz richtet sich an Bauherrinnen, Immobilieneigentümer, Unternehmen und die öffentliche Hand. Es macht Hamburg zu einer Vorreiterregion beim urbanen Klimaschutz und verbindet ambitionierte Ziele mit konkreten Umsetzungspflichten in Wirtschaft, Stadtentwicklung und Energieversorgung.









