Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz für Abfallwirtschaft und Ressourcenschonung in Deutschland. Es verfolgt das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, natürliche Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dazu setzt es die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht um und verankert die Abfallhierarchie: Vorrang haben Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling, erst danach folgen sonstige Verwertung und als letzte Option die Beseitigung.

Das Gesetz gilt branchenübergreifend für alle, die Abfälle erzeugen, besitzen oder bewirtschaften – etwa Industrie- und Handwerksbetriebe, Bau- und Immobilienwirtschaft, Handel, Dienstleistungsunternehmen sowie öffentliche Einrichtungen und Kommunen. Unternehmen sind verpflichtet, Abfälle möglichst zu vermeiden, unvermeidbare Abfälle getrennt zu sammeln und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Für bestimmte Abfall- und Produktgruppen – wie Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien oder Altfahrzeuge – konkretisiert das KrWG die Produktverantwortung und verweist auf spezielle Verordnungen und Rücknahmesysteme, über die Hersteller und Vertreiber stärker in die Verantwortung für die Entsorgungs- und Verwertungsphase eingebunden werden.

Zentral sind die Vorgaben zur Getrenntsammlung verschiedener Abfallfraktionen, damit Wertstoffe möglichst im Kreislauf gehalten werden können. Neben etablierten Strömen wie Papier, Glas, Bioabfällen, Metallen und Kunststoffen rücken zunehmend auch Textilien in den Fokus: Textilabfälle sollen getrennt vom übrigen Gewerbeabfall erfasst werden, um sie möglichst der Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Werden zerschlissene Textilien gemeinsam mit gemischtem Gewerbemüll entsorgt, gehen diese Ressourcen für die Kreislaufwirtschaft weitgehend verloren – das betrifft in der Praxis nahezu alle Unternehmen mit relevanten Textilmengen, etwa im Bereich Arbeits- und Schutzkleidung, Wäsche oder Ausstattungstextilien.

Für Betriebe bedeutet das KrWG damit nicht nur „klassisches“ Abfallrecht, sondern einen verbindlichen Rahmen für Ressourcen- und Kreislaufmanagement im Unternehmen. Eine systematische Erfassung von Abfallströmen, die konsequente Getrenntsammlung – inklusive Textilien – und die Anbindung an geeignete Verwertungswege sind zentrale Bausteine, um sowohl die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen als auch Beiträge zu Klimaschutz, Ressourceneffizienz und zukünftigen Berichtspflichten (z. B. nach CSRD/ESRS) leisten zu können.

EmissionsreduktionKreislaufwirtschaftNachhaltige BeschaffungRessourceneffizienz

Gültig ab: 1. Juni 2012

Gültigkeitsbereich: Deutschland
AdobeStock | triocean

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