Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Förderart: Zuschuss
Fördergegenstand: Batterie- und Speichertechnologie, CO₂, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Gebäude und Betriebsgelände, Güterverkehr, Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur, Lastkraftverkehr, Logistik, Strom und Elektrifizierung
Fördergebiet: Deutschland
Antragsberechtigte: KMU, Konzerne, Öffentliche Institutionen, Start-ups, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Fördersumme: 5.000.000 Euro
Maximale Förderquote: 50 Prozent

Details

Die Förderung „Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (LiS e‑Lkw)“ des Bundes unterstützt Unternehmen und weitere Akteure beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw der Klassen N2 und N3 in Deutschland. Ziel ist es, ein flächendeckendes Netz aus Depot‑, Betriebs‑ und öffentlichen Ladepunkten zu schaffen, das den Hochlauf klimafreundlicher Schwerlastflotten ermöglicht und so die CO₂‑Emissionen im Güterverkehr deutlich reduziert. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung erfolgt über drei getrennte Aufrufe, die jeweils einen eigenen Fokus hinsichtlich Nutzertyp und Standort der Ladeinfrastruktur haben.

Aufruf A richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf ihren betrieblich selbst genutzten Flächen – etwa Betriebshöfen, Depots oder Logistikstandorten – nicht‑öffentliche Schnellladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge aufbauen möchten. Gefördert werden insbesondere DC‑Ladepunkte mit hoher Ladeleistung sowie die dafür notwendige Anbindung an das Stromnetz inklusive Trafostationen, Kabeltrassen und Lade‑ bzw. Lastmanagementsystemen.
Antragsfrist: 5. Juni – 30. September 2026.

Aufruf B adressiert Unternehmen aller Größen, die in ihrem eigenen Betrieb – zum Beispiel an Distributionszentren, Werksstandorten oder Speditionshöfen – nicht‑öffentliche Ladeinfrastruktur für E‑Lkw errichten und in bestehende Logistikprozesse integrieren wollen. Im Fokus stehen investive Maßnahmen für leistungsfähige Schnellladepunkte, Netzanschlüsse und ergänzende Systemtechnik zur intelligenten Steuerung der Ladevorgänge und zur netzdienlichen Integration der Fahrzeuge.
Antragsfrist: 26. Mai – 7. Juli 2026.

Aufruf C fördert den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge an verkehrs- und logistisch strategisch wichtigen Standorten, etwa an Logistikzentren, multimodalen Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen entlang zentraler Korridore. Ziel ist der Aufbau eines leistungsfähigen Netzes von Lkw‑Schnellladepunkten, das langfristig zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Güterverkehr beiträgt.
Antragsfrist: 26. Mai – 7. Juli 2026.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss auf Basis der installierten kW‑Leistung, mit Fördersätzen von bis zu rund 500 Euro pro kW und projektbezogenen Höchstbeträgen je nach Aufruf und Unternehmensgröße. In der Regel wird ein signifikanter Eigenanteil der Antragsteller verlangt, wobei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von besonders günstigen Konditionen profitieren. Antragsberechtigt sind vor allem Transport- und Logistikunternehmen, Speditionen, Gewerbe- und Industrieunternehmen mit eigener Lkw‑Flotte sowie – im öffentlichen Aufruf – Kommunen und weitere Standortbetreiber, die öffentliche Ladeinfrastruktur bereitstellen möchten.

Fördergeber: Projektträger Jülich (PtJ)
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BAV)
AdobeStock | Thilo Wagner

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