Förderprogramm zur Energetischen Stadtsanierung (KfW 432)

Förderart: Zuschuss
Fördergegenstand: Bau, Baubegleitung, Energetische Sanierung, Energieberatung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Gebäude und Betriebsgelände, Mobilität, Wärme- und Kältetechnik, Wohngebäude
Fördergebiet: Deutschland
Antragsberechtigte: Öffentliche Institutionen
Maximale Fördersumme: 400.000 Euro
Maximale Förderquote: 90 Prozent

Details

Das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)“ unterstützt Kommunen dabei, ganze Quartiere systematisch auf Klimaschutz und Klimaanpassung auszurichten, statt nur einzelne Gebäude zu fördern. Im Mittelpunkt stehen integrierte energetische Quartierskonzepte und ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte vor Ort über mehrere Jahre koordiniert.

Gefördert werden zum einen integrierte Quartierskonzepte, die den energetischen Zustand der Gebäude, die Wärme- und Stromversorgung, Freiräume, Mobilität sowie Klimaanpassungsmaßnahmen im Gebiet analysieren und ein abgestimmtes Maßnahmenpaket entwickeln. Dazu können auch Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung oder Regenwassermanagement gehören, wenn sie in die Gesamtstrategie für Klimaschutz und -anpassung im Quartier eingebettet sind. Zum anderen finanziert das Programm ein Sanierungsmanagement, das als Schnittstelle zwischen Kommune, Wohnungswirtschaft, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie weiteren Akteuren fungiert, Beratungen organisiert, Fördermöglichkeiten bündelt und die Umsetzung im Quartier kontinuierlich begleitet.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Verbünde, die für klar abgegrenzte Quartiere (in der Regel mit mindestens einigen Dutzend bis mehreren Hundert Gebäuden) entsprechende Konzepte und Managementstrukturen aufbauen möchten. Die KfW gewährt dafür nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75% der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90%. Pro Quartier können typischerweise bis zu rund 200.000 Euro für ein Konzept und bis zu 400.000 Euro für ein mehrjähriges Sanierungsmanagement beantragt werden, wobei die genaue Förderhöhe von Umfang und Laufzeit abhängt.

Fördergeber: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAV)
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