Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde eingeführt, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und somit zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs sowie zur Verringerung des Imports und Verbrauchs fossiler Energien beizutragen. Es setzt die Anforderungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 in nationales Recht um.
Kernpunkte des Gesetzes umfassen:
- Verbindliche Energieeinsparziele: Festlegung von Zielen zur Reduzierung des Energieverbrauchs auf nationaler Ebene.
- Pflichten für Unternehmen: Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und Erstellung von Umsetzungsplänen zur Energieeinsparung.
- Abwärmenutzung: Verpflichtung zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme, einschließlich der Meldung von Abwärmepotenzialen.
- Rechenzentren: Spezifische Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren und deren Betreiber.
Das EnEfG stellt somit einen bedeutenden Schritt zur Förderung der Energieeffizienz und zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands dar.









