Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde eingeführt, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und somit zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs sowie zur Verringerung des Imports und Verbrauchs fossiler Energien beizutragen. Es setzt die Anforderungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 in nationales Recht um.

Kernpunkte des Gesetzes umfassen:

  • Verbindliche Energieeinsparziele: Festlegung von Zielen zur Reduzierung des Energieverbrauchs auf nationaler Ebene.
  • Pflichten für Unternehmen: Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und Erstellung von Umsetzungsplänen zur Energieeinsparung.
  • Abwärmenutzung: Verpflichtung zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme, einschließlich der Meldung von Abwärmepotenzialen.
  • Rechenzentren: Spezifische Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren und deren Betreiber.

Das EnEfG stellt somit einen bedeutenden Schritt zur Förderung der Energieeffizienz und zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands dar.

Energieeffizienz
Gültigkeitsbereich: Deutschland

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