Das EEW-Modul 2 „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ ist ein eigenständiges Modul der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und richtet sich gezielt an Unternehmen, die ihren Prozesswärmebedarf mit klimafreundlichen Technologien decken möchten. Der Fokus liegt auf Investitionen in neue oder zusätzliche Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energiequellen. Das Ziel: fossile Brennstoffe im industriellen oder gewerblichen Maßstab durch nachhaltige Alternativen ersetzen und dadurch CO₂-Emissionen deutlich verringern.
Förderfähig sind neben der eigentlichen Wärmeerzeugung auch Planungs- und Installationskosten für Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sofern mehr als 50 % der bereitgestellten Energie als Prozesswärme genutzt werden und die eingesetzten Quellen zu den erneuerbaren Energien zählen. Ein zentraler Förderaspekt ist, dass auch die Einbindung der Anlagen samt Speichertechnik, Wärmenetze, Mess- und Steuerungstechnik sowie notwendige Nebenkosten wie Planung, Montage und Machbarkeitsstudien unterstützt werden.
Unternehmen können wahlweise einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss beim BAFA oder einen Tilgungszuschuss im Rahmen eines zinsgünstigen KfW-Kredits beantragen. Der maximale Zuschuss beträgt 20 Millionen Euro je Vorhaben. Die Förderquote reicht von bis zu 60 % der Investitionskosten für kleine Unternehmen, bis zu 50 % für mittlere und bis zu 40 % für große Unternehmen. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Projektstart gestellt wird und die geförderten Anlagen ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern betrieben und zur Prozesswärmeerzeugung genutzt werden. Das Programm unterstützt damit aktiv die industrielle Transformation hin zu einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigen Produktion in Deutschland.









