Die Solardachpflicht ist ein wichtiger Baustein der Energiewende in Deutschland. Sie soll den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen und dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden klimafreundlich zu decken. Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt es derzeit nicht – stattdessen setzen die einzelnen Bundesländer die Pflicht in unterschiedlicher Form um.
In Hamburg gilt eine gesetzliche Photovoltaik-Pflicht für Dächer, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den städtischen Klimaschutzzielen näherzukommen. Seit 2023 müssen alle Neubauten in Hamburg mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Seit 2024 gilt die Pflicht zudem für bestehende Gebäude, wenn im Zuge einer Sanierung wesentliche Umbauten an der Dachfläche vorgenommen werden.
Bei Neubauten ist die maßgebliche Bruttodachfläche, bei Sanierungen die Nettodachfläche entscheidend. In beiden Fällen muss mindestens 30 Prozent dieser Fläche mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Alternativ kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden, wenn diese eine gleichwertige solare Nutzung sicherstellt.
Die Pflicht betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Installation technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Regelungen sind Bestandteil des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes und werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) überwacht.









