Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Energieverbrauch und die Wärmeversorgung von Gebäuden in Deutschland. Kernpunkte betreffen neben energieeffizienter Gebäudehülle auch die Heizungs- und Wärmeerzeugung – mit dem Ziel, fossile Brennstoffe zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien stark zu erhöhen.

Was gilt konkret?

  • Im Neubaubereich dürfen ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungs- bzw. Wärmeerzeugungsanlagen eingesetzt werden, die mindestens 65 % ihrer bereitgestellten Wärme erneuerbar erzeugen (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme mit erneuerbaren Quellen, Biomasse) oder eine vereinfachte Erfüllungsoption nutzen.

  • Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen: So ist spätestens ab dem 30. Juni 2026 in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bzw. ab dem 30. Juni 2028 in kleineren Gemeinden der Anteil erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen verbindlich. 

  • Für Neubauten gelten zudem weiterhin Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Dämmung der Gebäudehülle. 

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen heißt das: Beim Neubau oder bei größeren Tausch- bzw. Erneuerungsmaßnahmen von Heiz-, Wärme- und Kälteanlagen müssen Sie die zukünftigen Vorgaben des GEG einhalten. Das betrifft sowohl gewerbliche Gebäude als auch solche mit Wohnanteil. Investitionen in neue Heiztechnik, Dämmung oder Wärmetechnik sollten frühzeitig mit Blick auf das GEG geplant werden. Gleichzeitig eröffnen sich Förder- und Wirtschaftlichkeitschancen: durch geringeren Energieverbrauch, niedrigere Betriebskosten und bessere Förderfähigkeit bei erneuerbaren Systemen.

EnergieeffizienzErneuerbare EnergienGebäude und Betriebsgelände
Gültigkeitsbereich: Deutschland

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