Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderart: Kredit/Zuschuss
Fördergegenstand: Anlagentechnik, Baubegleitung, Gebäudehülle, Heizung, Nichtwohngebäude, Wohngebäude
Fördergebiet: Deutschland
Antragsberechtigte: KMU, Konzerne, Öffentliche Institutionen, Privatpersonen, Start-ups, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Fördersumme: 600.000 Euro
Maximale Förderquote: 70 Prozent

Antragsfrist: 31. Dezember 2030

Details

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Programm des Bundes, um Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebestand zu unterstützen, auch bei Nichtwohngebäuden. Sie richtet sich unter anderem an Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und sonstige Träger von Nichtwohngebäuden, die ihre Bestandsgebäude energetisch sanieren oder einzelne Effizienzmaßnahmen umsetzen möchten.

Im Fokus stehen energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden, die in der Regel seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt sind. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Dach und Fassade oder der Austausch von Fenstern und Türen, die Erneuerung oder Optimierung der Anlagentechnik zur Steigerung der Energieeffizienz, der Einsatz moderner Heizungs- und Wärmeerzeugungsanlagen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, etwa der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen. Ergänzend können die energetische Fachplanung und die qualifizierte Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten bezuschusst werden, um Planungssicherheit und Ausführungsqualität zu erhöhen.

Je nach Art der Maßnahme, Effizienzstandard und Nutzung des Gebäudes kann die Förderquote für förderfähige Investitionskosten sehr hoch ausfallen; für bestimmte Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse von bis zu rund 70% möglich, wobei für Nichtwohngebäude Höchstbeträge pro Gebäude bzw. pro Quadratmeter gelten. In der Praxis können so Investitionskosten im Umfang von bis zu mehreren Hunderttausend Euro pro Nichtwohngebäude berücksichtigt werden, sodass umfangreiche Sanierungen finanziell deutlich entlastet werden.

Die Förderung wird entweder als direkter Investitionszuschuss, typischerweise über das BAFA bei Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW, insbesondere bei umfassenden Effizienzgebäude-Sanierungen, gewährt. Antragstellende können damit zwischen einer reinen Zuschusslösung und einer Finanzierungslösung mit reduziertem Rückzahlungsbetrag wählen, müssen aber Kombinationsregeln mit anderen Förderprogrammen und die zulässigen maximalen Förderquoten beachten.

Die BEG-Richtlinien sind bis 2030 angelegt, können aber im Detail – etwa bei Fördersätzen oder technischen Mindestanforderungen – angepasst werden. Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden und setzen meist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten voraus, sodass frühzeitige Planung und sorgfältige Prüfung der Förderbedingungen entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung sind.

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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