Förderung zur energetischen Modernisierung von Nichtwohngebäuden

Förderart: Zuschuss
Fördergegenstand: Bau, CO₂, Energetische Sanierung, Energieberatung, Energieeffizienz, Machbarkeitsuntersuchungen, Nichtwohngebäude
Fördergebiet: Hamburg
Antragsberechtigte: KMU, Öffentliche Institutionen, Privatpersonen, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Fördersumme: 300.000 Euro

Details

Der Hamburger Senat stellt bis 2027 insgesamt 8 Mio. € aus dem Klimaplan bereit (2025: 1 Mio. €, 2026: 2 Mio. €, 2027: 5 Mio. €) für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden (einschließlich überwiegend gewerblich genutzter Gebäude). Ziel ist die Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Energieberatungen und Energiebilanzierungen nach DIN V 18599

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dächer, Fassaden, Fenster)

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle bei Sanierungen von „Worst Performing Buildings“ (Effizienzgebäude 70 EE)

  • Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe (Bonusförderung)

  • Machbarkeitsstudien und Modernisierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachmodulen (serielles Sanieren)

  • Energetische Qualitätssicherung in Planung und Bauphase

Förderhöhe

  • Berechnung nach sanierter Bauteilfläche

  • Maximal 300.000 € Zuschuss pro Förderfall

  • Boni möglich (z. B. für nachhaltige Dämmstoffe oder vorgefertigte Elemente)

Antragsberechtigte

  • Grundeigentümer*innen von Hamburger Nichtwohngebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden mit überwiegender Nichtwohnnutzung

  • KMU sowie gemeinnützige, kirchliche oder soziale Einrichtungen mit erschwerten Refinanzierungsmöglichkeiten (verbesserte Konditionen)

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
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