Der Hamburger Senat stellt bis 2027 insgesamt 8 Mio. € aus dem Klimaplan bereit (2025: 1 Mio. €, 2026: 2 Mio. €, 2027: 5 Mio. €) für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden (einschließlich überwiegend gewerblich genutzter Gebäude). Ziel ist die Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen.
Förderfähige Maßnahmen
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Energieberatungen und Energiebilanzierungen nach DIN V 18599
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dächer, Fassaden, Fenster)
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Maßnahmen an der Gebäudehülle bei Sanierungen von „Worst Performing Buildings“ (Effizienzgebäude 70 EE)
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Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe (Bonusförderung)
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Machbarkeitsstudien und Modernisierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachmodulen (serielles Sanieren)
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Energetische Qualitätssicherung in Planung und Bauphase
Förderhöhe
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Berechnung nach sanierter Bauteilfläche
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Maximal 300.000 € Zuschuss pro Förderfall
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Boni möglich (z. B. für nachhaltige Dämmstoffe oder vorgefertigte Elemente)
Antragsberechtigte
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Grundeigentümer*innen von Hamburger Nichtwohngebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden mit überwiegender Nichtwohnnutzung
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KMU sowie gemeinnützige, kirchliche oder soziale Einrichtungen mit erschwerten Refinanzierungsmöglichkeiten (verbesserte Konditionen)









