Die Bodenstrom-Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr fördert Investitionen und FuEuI‑Vorhaben für eine klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an deutschen Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft. Ziel ist es, den Betrieb kerosin- oder dieselbetriebener Hilfsaggregate (APU, Diesel‑GPU) während der Standzeiten weitgehend zu ersetzen, Treibhausgas‑ und Luftschadstoffemissionen zu senken und zugleich Lärmbelastungen zu reduzieren. Damit soll die Umsetzung der europäischen Vorgaben aus AFIR und TEN‑V deutlich vorgezogen und ein Markt für alternative Bodenstrom- und Klimatisierungstechnologien aufgebaut werden.
Gefördert werden zum einen Investitionsvorhaben, mit denen Verkehrsflughäfen ihre bodenseitige Ausrüstung modernisieren. Dazu zählen stationäre Bodenstromanlagen, mobile elektrisch betriebene Ground Power Units (e‑GPUs) auf Batterie- oder Brennstoffzellenbasis sowie die dafür erforderliche Lade- oder Betankungsinfrastruktur, sofern Strom und Wasserstoff vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen. Ebenfalls förderfähig sind stationäre und mobile Pre‑Conditioned‑Air‑Systeme (PCA), die das Kühlen, Heizen und Aufbereiten der Kabinenluft vom Boden aus übernehmen, inklusive Luftleitungs‑, Netzanschluss- und Kontrolltechnik.
Zum anderen unterstützt die Richtlinie Forschungs‑, Entwicklungs‑ und Innovationsprojekte zu Bodenstromversorgung und Klimatisierung im Technologiefeld Wasserstoff‑ und Brennstoffzellentechnik, batterieelektrische Lösungen, Ladetechnik und Kombinationen mit Wärmepumpen. Bevorzugt werden Vorhaben im Bereich „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ mit einem Technologie‑Reifegrad (TRL) von etwa 5 bis 8, die den Praxiseinsatz an Flughäfen vorbereiten und eine internationale Wettbewerbsfähigkeit der Zulieferindustrie stärken.
Antragsberechtigt für Investitionsprojekte sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Eigentümer der geförderten Systeme an Flughäfen in Deutschland werden und über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen. Für FuEuI‑Vorhaben können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Anträge stellen; insbesondere KMU der Zulieferindustrie sollen eingebunden werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung, bei Investitionsvorhaben mit bis zu 15 Mio. Euro je Gesamtvorhaben (bauliche Netzanschlussmaßnahmen bis 6 Mio. Euro je Ausrüstungsvorhaben); FuEuI‑Quoten orientieren sich an den AGVO‑Sätzen (typisch bis 50% für industrielle Forschung, bis 25% für experimentelle Entwicklung mit Zuschlägen für KMU).










