Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Betroffene Rohstoffe und Produkte:
- Rinder
- Kakao
- Kaffee
- Palmöl
- Soja
- Holz
- Kautschuk
- Sowie daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade, Papier, Reifen usw.
Kernanforderungen:
- Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
- Geolokalisierung: Angabe der geografischen Koordinaten der Produktionsflächen.
- Sorgfaltserklärung: Vor dem Inverkehrbringen muss eine Erklärung abgegeben werden, die die Einhaltung der EUDR bestätigt.
- Risikobewertung: Einstufung der Herkunftsländer in Risikokategorien (hoch, standard, niedrig), um den Umfang der Sorgfaltspflichten zu bestimmen.
Die EUDR ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Rohstoffe. Unternehmen sollten ihre Lieferketten überprüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.









