Seit dem 1. Juli 2024 gilt in der EU die Richtlinie 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure bestimmter Produktgruppen, Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung anzubieten – sofern eine Reparatur technisch möglich ist. Dies betrifft unter anderem Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger sowie elektronische Geräte wie Fernseher und Smartphones. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben bis spätestens 31. Juli 2026 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab diesem Datum gelten die neuen Vorschriften auch in Deutschland.
Für Unternehmen bedeutet dies:
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Verlängerte Reparaturpflichten: Auch nach Ablauf der Gewährleistung müssen Hersteller oder Importeure Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten. Diese Verpflichtung gilt für Produkte, bei denen eine Reparatur technisch möglich ist.
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Bereitstellung von Ersatzteilen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Ersatzteile für eine bestimmte Zeit nach dem Kauf verfügbar sind, um Reparaturen zu ermöglichen.
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Informationspflichten: Verbraucher müssen vor der Reparatur über die voraussichtlichen Kosten und Bedingungen informiert werden.
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Zugang zu Reparaturdiensten: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang zu Reparaturdiensten zu erleichtern, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen über verfügbare Reparaturwerkstätten.
Diese Regelungen zielen darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu fördern.









