EU-Konfliktminerale-Verordnung

Die EU-Konfliktminerale-Verordnung (EU) 2017/821 verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Mengen von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen oder Gold (sogenannte 3TG) in die EU importieren, zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette. Ziel ist es, die Finanzierung bewaffneter Konflikte und schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen durch den Handel mit diesen Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu unterbinden.

Kernanforderungen der Verordnung:

  • Sorgfaltspflicht in der Lieferkette: Unternehmen müssen Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Konfliktfinanzierung in ihren Lieferketten identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen.
  • Transparenz und Berichterstattung: Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen zu berichten.
  • Externe Überprüfung: Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss durch unabhängige Dritte überprüft werden.
  • Anwendung der OECD-Leitlinien: Die Verordnung orientiert sich an den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Die Verordnung betrifft insbesondere Unternehmen, die die festgelegten Mengenschwellen für die betroffenen Mineralien überschreiten. Diese Schwellenwerte sind in Anhang I der Verordnung festgelegt. Unternehmen, die unterhalb dieser Schwellenwerte liegen, sind nicht verpflichtet, die Sorgfaltspflichten einzuhalten, werden jedoch ermutigt, freiwillig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Umsetzung der Verordnung wird in den EU-Mitgliedstaaten durch nationale Behörden überwacht. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige Kontrollstelle benannt.

Nachhaltige BeschaffungNaturschutz und Biodiversität
Gültigkeitsbereich: Europäische Union
Branche: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe

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