Forschungszulage

Förderart: Zuschuss
Fördergebiet: Deutschland
Antragsberechtigte: KMU, Konzerne, Öffentliche Institutionen, Start-ups, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Förderquote: 35 Prozent

Details

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument der Bundesregierung, das Unternehmen in Deutschland bei Forschung und Entwicklung (FuE) unterstützt. Sie richtet sich an alle Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform – und soll innovative Ideen gezielt voranbringen.

Die Forschungszulage fördert eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Auftragsforschung. Förderfähig sind insbesondere:

  • Eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Tätigkeiten, z. B. Personalkosten für Mitarbeitende, die an Entwicklungsprojekten arbeiten

  • Auftragsforschung, wenn ein anderes Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung beauftragt wird (bis zu 70 % der Kosten förderfähig)

  • Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen, die mit einem Pauschalsatz berücksichtigt werden (max. 70 € pro Stunde, bis zu 40 Stunden pro Woche)

  • Sachkosten, sofern sie unmittelbar mit dem FuE-Vorhaben in Zusammenhang stehen

Damit können beispielsweise Produktentwicklungen, Prozessinnovationen oder technologische Verbesserungen gefördert werden.

Die Forschungszulage beträgt:

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen für alle Unternehmen

  • 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Maximal kann eine Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr (für KMU) gewährt werden. Die Rückerstattung erfolgt über das Finanzamt – entweder als Steuervergütung oder als Auszahlung, wenn keine Steuerlast besteht.

Die Antragstellung läuft in zwei Schritten:

  1. Fachliche Bescheinigung:
    Zunächst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Diese prüft, ob das Projekt als Forschung oder Entwicklung im Sinne des Gesetzes gilt.

  2. Finanzielle Geltendmachung:
    Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Zulage beim Finanzamt beantragt. Die Förderung kann rückwirkend für bis zu vier Jahre nach dem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden.

Es gibt keine thematischen Einschränkungen – gefördert werden alle Arten von Innovationen. Der Antrag erfolgt komplett online und ohne Wettbewerbsverfahren. Auch laufende oder abgeschlossene Projekte können berücksichtigt werden.

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
AdobeStock | David

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