Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument der Bundesregierung, das Unternehmen in Deutschland bei Forschung und Entwicklung (FuE) unterstützt. Sie richtet sich an alle Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform – und soll innovative Ideen gezielt voranbringen.
Die Forschungszulage fördert eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Auftragsforschung. Förderfähig sind insbesondere:
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Eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Tätigkeiten, z. B. Personalkosten für Mitarbeitende, die an Entwicklungsprojekten arbeiten
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Auftragsforschung, wenn ein anderes Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung beauftragt wird (bis zu 70 % der Kosten förderfähig)
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Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen, die mit einem Pauschalsatz berücksichtigt werden (max. 70 € pro Stunde, bis zu 40 Stunden pro Woche)
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Sachkosten, sofern sie unmittelbar mit dem FuE-Vorhaben in Zusammenhang stehen
Damit können beispielsweise Produktentwicklungen, Prozessinnovationen oder technologische Verbesserungen gefördert werden.
Die Forschungszulage beträgt:
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25 % der förderfähigen Aufwendungen für alle Unternehmen
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35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Maximal kann eine Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr (für KMU) gewährt werden. Die Rückerstattung erfolgt über das Finanzamt – entweder als Steuervergütung oder als Auszahlung, wenn keine Steuerlast besteht.
Die Antragstellung läuft in zwei Schritten:
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Fachliche Bescheinigung:
Zunächst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Diese prüft, ob das Projekt als Forschung oder Entwicklung im Sinne des Gesetzes gilt. -
Finanzielle Geltendmachung:
Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Zulage beim Finanzamt beantragt. Die Förderung kann rückwirkend für bis zu vier Jahre nach dem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden.
Es gibt keine thematischen Einschränkungen – gefördert werden alle Arten von Innovationen. Der Antrag erfolgt komplett online und ohne Wettbewerbsverfahren. Auch laufende oder abgeschlossene Projekte können berücksichtigt werden.










