Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Es basiert auf dem Prinzip „Cap and Trade“: Für bestimmte Industrieanlagen und Sektoren wird eine maximale Menge an CO₂-Emissionen (Cap) festgelegt. Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein Zertifikat vorweisen. Diese Zertifikate können gehandelt werden.
Das EU ETS trägt damit dazu bei, die Gesamtemissionen der EU zu senken und gleichzeitig Einnahmen zur Finanzierung des ökologischen Wandels zu erzielen. Das EU-EHS basiert auf dem Prinzip „Obergrenze und Handel“.
Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtmenge der Treibhausgase, die von den unter das System fallenden Anlagen und Betreibern emittiert werden darf. Diese Obergrenze wird jährlich im Einklang mit dem EU-Klimaziel gesenkt, um sicherzustellen, dass die Gesamtemissionen der EU im Laufe der Zeit sinken. Bis 2023 hat das EU-Emissionshandelssystem dazu beigetragen, die Emissionen der europäischen Kraftwerke und Industrieanlagen im Vergleich zu 2005 um etwa 47 % zu senken.
Die Obergrenze des EU-Emissionshandelssystems wird in Emissionszertifikaten ausgedrückt, wobei ein Zertifikat zum Ausstoß einer Tonne CO₂-Äquivalent berechtigt. Die Berechtigungen werden in Auktionen verkauft und können gehandelt werden. Wenn die Obergrenze sinkt, sinkt auch das Angebot an Zertifikaten auf dem EU-Kohlenstoffmarkt.
Im Rahmen des Systems müssen die Unternehmen ihre Emissionen jährlich überwachen und melden und genügend Zertifikate abgeben, um ihre jährlichen Emissionen vollständig zu decken. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, werden hohe Geldstrafen verhängt. deckt Emissionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung, der industriellen Fertigung und dem Luftverkehr ab, auf die rund 40 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU entfallen; seit 2024 werden auch Emissionen aus dem Seeverkehr erfasst.
Pflichten für betroffene Unternehmen:
- Teilnahme am Zertifikatehandel
- Überwachung und jährliche Berichterstattung der Emissionen
- Abgabe von Emissionszertifikaten in entsprechender Menge
Betroffene Sektoren (derzeit, Phase IV):
- Strom- und Wärmeerzeugung
- energieintensive Industrien (z. B. Stahl, Zement, Chemie)
- innereuropäischer Luftverkehr
- ab 2024 auch Seeverkehr (schrittweise)
- ab 2027 separate Einführung von ETS II für Gebäude und Straßenverkehr
Ziel:
Bis 2030 sollen die Emissionen der betroffenen Sektoren um 62 % gegenüber 2005 gesenkt werden.









