ReFuelEU Aviation

Die ReFuelEU Aviation-Verordnung (EU) 2023/2405 ist ein Schlüsselelement der europäischen Fit for 55-Initiative und bildet die Grundlage für eine schrittweise Dekarbonisierung des Luftverkehrs. Ziel ist es, die Emissionen der europäischen Luftfahrt nachhaltig zu senken und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für Airlines, Flughäfen und Kraftstofflieferanten innerhalb der EU zu schaffen. Damit stellt die Verordnung einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem klimaneutralen europäischen Transportsektor dar.

Kern der Regelung ist die Einführung verbindlicher Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF – Sustainable Aviation Fuels), die ab 2025 schrittweise steigen. Kraftstofflieferanten müssen den Anteil von SAF im gelieferten Flugkraftstoff von anfangs 2 % im Jahr 2025 auf 70 % im Jahr 2050 erhöhen, wobei mindestens 35 % dieser Menge synthetischer Herkunft sein müssen. Diese Treibstoffe dürfen nicht aus Nahrungs- oder Futtermitteln stammen, um indirekte Landnutzungsänderungen und daraus resultierende ökologische Schäden zu vermeiden.

Auch die Fluggesellschaften tragen konkrete Pflichten. Sie müssen gemäß Artikel 5 mindestens 90 % ihres jährlichen Treibstoffbedarfs an EU-Flughäfen decken, um sogenanntes „Tankering“ – das Mitführen von überschüssigem billigem Kerosin aus Drittländern – zu verhindern. Gleichzeitig verpflichtet Artikel 6 die Flughafenbetreibenden, die notwendige Infrastruktur für die Lagerung, Beimischung und Bereitstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe sicherzustellen. Dadurch wird gewährleistet, dass überall in der EU die Voraussetzungen für den Einsatz von SAF geschaffen werden.

Die Regelung ergänzt bestehende EU-Klimaschutzmaßnahmen durch Anreizsysteme zur Förderung der SAF-Produktion. Sie bezieht Förderprogramme wie Horizon Europe oder den Innovationsfonds ein, um Investitionen entlang der Lieferkette zu begünstigen. Mit ReFuelEU Aviation entsteht somit ein einheitlicher Rechtsrahmen, der Innovation in der Luftfahrtwirtschaft fördert, Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern verringert und den Übergang zu einer zukunftsfähigen, klimaneutralen Luftverkehrsbranche beschleunigt.

EmissionsreduktionEnergieeffizienzErneuerbare EnergienRessourceneffizienz

Gültig ab: 1. Januar 2024

Gültigkeitsbereich: Europäische Union
Branche: Energieversorgung, Luft- und Raumfahrzeugbau

AdobeStock | bogdan vacarciuc

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