Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland. Es verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft dauerhaft zu sichern.
Zu den zentralen Regelungsbereichen gehören der Arten- und Biotopschutz, die Ausweisung und der Schutz von Gebieten wie Naturschutzgebieten und Nationalparken, die Landschaftsplanung sowie Regelungen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Das Gesetz verpflichtet Vorhabensträger, Eingriffe zu vermeiden oder auszugleichen und fördert die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.









