Hamburger Wasserstoff-Förderung

Förderart: Zuschuss
Fördergegenstand: Anlagenbau, Anlagentechnik, CO₂, Erneuerbare Energien, Logistik, Mobilität, Produktionsanlagen, Strom und Elektrifizierung, Wasserstoff
Fördergebiet: Hamburg
Antragsberechtigte: KMU, Konzerne, Öffentliche Institutionen, Start-ups, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Fördersumme: 4.000.000 Euro

Details

Die Hamburger Wasserstoff-Förderung unterstützt den Aufbau, die Weiterentwicklung und die praktische Anwendung von Wasserstofftechnologien sowie den Einsatz von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten. Mit dem Förderaufruf „Hochlauf unterstützen, Standort stärken, Sektoren dekarbonisieren“ fördert die Freie und Hansestadt Hamburg Innovations- und Investitionsvorhaben, die wasserstoffbezogene Wertschöpfungsketten stärken und zur Dekarbonisierung von Energiewirtschaft, Industrie, Mobilität und Logistik beitragen.

Gefördert werden insbesondere die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Wasserstoffproduktionsanlagen, beispielsweise Elektrolyseanlagen, sowie Speicher-, Transport-, Verteil- und Importinfrastruktur. Auch der Einsatz von grünem Wasserstoff in industriellen Prozessen, Mobilitätsanwendungen auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft sowie sektorenübergreifende Lösungen sind förderfähig. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen insbesondere Anlagen, Maschinen, technische Ausrüstung und Infrastruktur, projektbezogene Planungskosten sowie Pilot- und Demonstrationsmaßnahmen und erforderliche Dienstleistungen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen – einschließlich KMU und Start-ups –, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Einzelvorhaben und Kooperationen sind möglich. Die Projekte müssen in Hamburg umgesetzt werden oder einen wesentlichen Bezug beziehungsweise Mehrwert für den Standort oder den lokalen und regionalen Wasserstoffmarkt aufweisen. Geförderte Investitionen sind nach Projektabschluss grundsätzlich mindestens fünf Jahre, bei KMU mindestens drei Jahre, in Hamburg zu erhalten.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer, anteiliger Zuschuss von bis zu 4 Mio. Euro pro Vorhaben. Eine einheitliche prozentuale Förderquote ist nicht festgelegt; die konkrete Förderhöhe richtet sich nach dem Projekt, den verfügbaren Haushaltsmitteln und den einschlägigen EU-beihilferechtlichen Vorgaben. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 36 Monate. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, und das Vorhaben darf grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.

Das Programm ist für die Jahre 2026 bis 2028 mit einem Gesamtvolumen von bis zu 15 Mio. Euro vorgesehen. Für die erste Förderrunde stehen bis zu 5 Mio. Euro bereit. Weitere Förderaufrufe für 2027 und 2028 sind geplant, stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft zum Doppelhaushalt 2027/2028.

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden das Antragsformular, eine Projektskizze und die erforderlichen Nachweise für die wettbewerbliche Auswahl eingereicht. Nach positiver Auswahl folgt die Aufforderung zur förmlichen Antragstellung. Bewertet werden unter anderem Klimaschutzwirkung, Innovationsgehalt, technische Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und der Mehrwert für Hamburg.

AdobeStock | Frank H.

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