Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutz­gesetzes

Das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) ergänzt und konkretisiert die bundesrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für das Land Hamburg.

Es regelt unter anderem die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden, die Durchführung der Landschaftsplanung, den Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft sowie die Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen.

Ziel des Gesetzes ist es, die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in Hamburg zu erhalten und zu entwickeln.

Naturschutz und Biodiversität
Gültigkeitsbereich: Hamburg
Branche: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Mediaserver Hamburg | Jörg Modrow

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