Die Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten sollen stromintensive Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen durch höhere Strompreise infolge des EU-Emissionshandels schützen.
Durch finanzielle Ausgleichszahlungen wird das Risiko der Verlagerung von Produktion und Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen (Carbon Leakage) reduziert.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen in beihilfefähigen Sektoren, die besonders von den indirekten CO₂-Kosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt jährlich und ausschließlich digital über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).









