Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Förderart: Zuschuss
Fördergegenstand: Baubegleitung, Contracting-Orientierungsberatung, Energieaudits, Energieberatung
Fördergebiet: Deutschland
Antragsberechtigte: KMU, Konzerne, Öffentliche Institutionen, Start-ups, Vereine und gemeinnützige Institutionen
Maximale Fördersumme: 8.000 Euro
Maximale Förderquote: 80 Prozent

Details

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) des BAFA unterstützt Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen bei der Identifikation von Energieeinsparpotenzialen. Sie gliedert sich in drei Module:

Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247
Gefördert wird ein umfassendes Audit, das energetische Schwachstellen in Gebäuden, Anlagen und Prozessen identifiziert – insbesondere für Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind oder freiwillig Einsparpotenziale aufdecken möchten.

Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)
Ziel ist ein detailliertes energetisches Sanierungskonzept für bestehende Nichtwohngebäude oder eine Effizienzberatung für geplante Neubauten. Auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP-NWG) kann Bestandteil sein.

Modul 3: Energie- und ressourcenbezogene Beratung für Anlagen und Systeme
Diese Beratung zielt auf die Optimierung technischer Systeme und Prozesse ab – etwa bei Druckluft, Pumpen, Kälte- oder Prozesswärme – und berücksichtigt dabei auch Materialeffizienz.

Gefördert werden bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal 6.000 € bis 8.000 €, je nach Modul. Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das BAFA.

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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