Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, umfassende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenzulegen. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und damit Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten, die detaillierte Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen enthalten; die Richtlinie sieht eine gestaffelte Einführung vor, wobei größere Unternehmen früher berichten müssen als kleinere.
Unternehmen von öffentlichem Interesse (Banken, Versicherungen, Finanzsektor) mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind bereits berichtspflichtig.
Ursprünglich sollten ab dem Geschäftsjahr 2025 alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen berichtspflichtig sein; dies wurde im Rahmen der sogenannten „Stop-the-Clock“-Richtlinie (Omnibus I) auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben (erster Bericht in 2028). Das gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
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mehr als 250 Mitarbeitende
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mehr als 50 Millionen Euro Umsatz
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mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
Ab dem Geschäftsjahr 2026 sollten kapitalmarktorientierte KMU berichtspflichtig sein; auch hier wurde der Start auf das Geschäftsjahr 2028 verschoben (erster Bericht in 2029).
Parallel dazu liegt seit Dezember 2025 eine vorläufige politische Einigung im Rahmen des Omnibus-I-Pakets zu weiteren Entlastungen vor:
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Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.
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Unternehmen, die für das Geschäftsjahr 2024 zur Berichterstattung verpflichtet gewesen wären, sollen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreit werden.
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Sektorspezifische ESRS sollen freiwillig werden, und Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollen keine zusätzlichen Daten liefern müssen, die über die freiwilligen SME-Standards (VSME) hinausgehen.
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie ist bereits beschlossen und muss bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die weitergehenden Anpassungen der CSRD-Berichtspflicht im Rahmen des Omnibus-I-Pakets beruhen dagegen auf einer vorläufigen politischen Einigung; Rat und Europäisches Parlament müssen diese noch formell annehmen, bevor sie verbindlich werden.








