Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – offiziell Verordnung (EU) 2019/2088 – ist eine zentrale EU-Verordnung im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, offenzulegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in ihre Investitionsentscheidungen einfließen.
Die SFDR verfolgt das Ziel, Transparenz über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) von Finanzprodukten zu schaffen. Durch diese Offenlegung soll Greenwashing verhindert und Anlegerinnen und Anlegern eine fundierte Entscheidung über nachhaltige Investitionen ermöglicht werden. Damit fügt sich die Verordnung in den Europäischen Green Deal und den Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ ein.
Sie unterscheidet drei Produktkategorien:
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Artikel 6-Produkte: Keine besonderen nachhaltigen Ziele, aber Pflicht zur Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
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Artikel 8-Produkte („hellgrün“): Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern.
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Artikel 9-Produkte („dunkelgrün“): Produkte mit einem ausdrücklichen nachhaltigen Anlageziel.
Seit 10. März 2021 gilt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Ergänzt wird sie durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Diese legt die technischen Regulierungsstandards (RTS) fest, die genaue Inhalte, Formate und Fristen der ESG-Offenlegungen bestimmen. Dazu gehören etwa standardisierte Vorvertragliche Mitteilungen, Websites und regelmäßige Berichte zu Nachhaltigkeitsindikatoren.
Die SFDR ist damit ein zentrales Instrument auf dem Weg zu einem nachhaltigen europäischen Finanzsystem und stärkt die Integration von ESG-Kriterien in die Finanz- und Unternehmenspraxis.






