Das Förderprogramm „Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)“ der IFB Hamburg unterstützt Unternehmen dabei, Energie, Wasser, Materialien und CO₂ einzusparen und so aktiv zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg beizutragen. Gefördert werden freiwillige Investitionen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und sich trotz Zuschuss nicht in weniger als zwei Jahren amortisieren. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Gewinnerzielungsabsicht, sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.
Förderschwerpunkte
Förderschwerpunkt 1: Machbarkeitsuntersuchungen „EffizienzChecks“
Gefördert werden Studien, die Projekte der Schwerpunkte 2–7 technisch und wirtschaftlich bewerten. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Investitionsentscheidungen und können auch für weitere Förderanträge (z. B. Bundesprogramme) genutzt werden.
Förderschwerpunkt 2: Energieeffizienz steigern
Unterstützt werden Investitionen in Komponenten und Maschinen bestehender Produktionsanlagen sowie in Gebäudetechnik, um den Energieverbrauch zu senken und CO₂-Emissionen dauerhaft zu reduzieren.
Förderschwerpunkt 3: Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen
Gefördert werden Projekte, die den Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder Halbzeugen verringern sowie Maßnahmen, die Trinkwasserverbrauch und Abwassermengen reduzieren.
Förderschwerpunkt 4: Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren
Hier werden Projekte unterstützt, bei denen fossile Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung durch emissionsfreie Alternativen wie Fernwärme oder Wärmepumpen ersetzt werden. Die Förderung erfolgt als jährlicher Zuschuss zu den Betriebsmehrkosten der neuen Technologie über bis zu fünf Jahre.
Förderschwerpunkt 5: Unvermeidbare Abwärme nutzen
Gefördert werden Vorhaben, bei denen unvermeidbare Abwärme aus Produktion oder Dienstleistungen über ein Wärmenetz an andere Unternehmen abgegeben wird. Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die nach innerbetrieblicher Nutzung nicht weiter im eigenen Betrieb eingesetzt werden kann.
Förderschwerpunkt 6: Produktionsprozesse dekarbonisieren (Wasserstoff) [neu seit Dezember 2025]
Neu ist die Förderung von Investitionen, mit denen Produktionsprozesse auf (grünen) Wasserstoff umgestellt werden. Dazu gehören insbesondere der Bau von Anschlussleitungen an das Hamburger Wasserstoff-Industrienetz (HH-WIN), der Aufbau der H₂-Infrastruktur im Unternehmen sowie die technische Umrüstung von Anlagen; hierfür sind Zuschüsse von bis zu 1 Mio. Euro je Vorhaben möglich.
Förderschwerpunkt 7
Dieser Förderschwerpunkt ist in der aktuellen Programmfassung angekündigt, Details werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Förderkonditionen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und bemisst sich am erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt. In den Schwerpunkten 2, 3 und 5 wird als Festbetrag pro jährlich vermiedener Tonne CO₂ bzw. pro eingesparter Tonne Material/Abfall oder Kubikmeter Wasser gefördert; im Schwerpunkt 4 als laufender Zuschuss zu den Betriebsmehrkosten der dekarbonisierten Prozesswärmetechnologie je erzeugter Megawattstunde. Je nach Förderschwerpunkt sind Förderquoten von bis zu 50% der förderfähigen Kosten möglich. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Umsetzung und Nachweis der Einsparungen.









