Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo Directive) stärkt die Europäische Union den Verbraucherschutz im Bereich nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen. Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu verhindern und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche, überprüfbare Informationen für umweltbewusste Kaufentscheidungen zu bieten.

Die EmpCo Directive wurde im April 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet. Sie soll bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und tritt am 27. September 2026 in Kraft. Grundlage ist das bestehende EU-Recht gegen unlautere Geschäftspraktiken, insbesondere das Verbot irreführender Werbung.

Die Richtlinie enthält mehrere verbindliche Vorgaben für Unternehmen:

  • Verbot allgemeiner Umweltaussagen, etwa „grün“, „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „energieeffizient“ oder „biologisch abbaubar“, sofern keine wissenschaftlich fundierten Nachweise vorliegen.

  • Verbot unternehmenseigener Nachhaltigkeitssiegel, wenn diese nicht auf einem anerkannten Zertifizierungs- oder Überprüfungssystem beruhen.

  • Verbot von Werbung mit kompensierter Klimaneutralität, wenn die behauptete Neutralität ausschließlich auf CO₂-Kompensation beruht.

  • Verbot pauschaler Umweltaussagen zum gesamten Produkt, wenn diese nur für einzelne Aspekte oder Bestandteile zutreffen.

Mit diesen Regeln schafft die EU mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im Markt für nachhaltige Produkte. Unternehmen müssen künftig deutlich genauer darlegen, worauf sich Umweltversprechen beziehen und wie diese belegt werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch vor irreführender Werbung geschützt und zu informierten, nachhaltigen Konsumentscheidungen befähigt werden.

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Gültig ab: 27. September 2026

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